Schwerpunkt der Sitzung waren die Diskussion zur Fertigstellung der Sanierung der Feuerwehr und vor allem der damit einhergehenden Mehrkosten, der Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans und die Änderung der Geschäftsordnung für ein Akteneinsichtsrecht der Mitglieder des Gemeinderats.

Zu folgenden Themen berichten wir in diesem Protokoll ausführlich:

  1. Abschluss Sanierung der Feuerwehr und Beschluss der Mehrkosten
  2. Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes westlich der S-Bahnlinie und nördlich der Taufkirchener Straße (B471) von einem allgemeinen Wohngebiet, Gemeinbedarfsflächen, Grün, Pflege,- und Sukzessionsflächen in Gemeinbedarfsflächen, Wohngebiet sowie Grünflächen- und Pflegeflächen
  3. Änderung der Abstandsflächensatzungen
  4. Akteneinsichtsrecht für den Gemeinderat: Änderung der Geschäftsordnung
  5. Anfragen und Sonstige

1- Abschluss Sanierung der Feuerwehr und Beschluss der Mehrkosten
Nach fast 5 Jahren Planungs- und Bauzeit ist nun die Sanierung des Feuerwehrhauses abgeschlossen. Wir freuen uns für die Feuerwehr, dass dieses wichtige Projekt für unsere Gemeinde nun abgeschlossen ist. Und auch die Schützen, die lange keine Heimat mehr hatten, können nun endlich wieder einziehen. Allerdings sind die Mehrkosten und die Höhe der Nachtragsbeauftragungen sehr hoch. Gesamt fast 500.000, -! Das sind ca. 20% Mehrkosten im Vergleich zum GR-Beschluss aus 2018, der auf 2,7 Mio. EUR lautete. Im Nachgang diesen Mehrkosten nicht zuzustimmen, machte aus unserer Sicht keinen Sinn. Für die Zukunft sollte aber gelten, dass wir deutlich mehr Energie in die Planungsüberlegungen richten sollte. Damit unsere Gemeinde mit solchen Mehrkosten nicht mehr bewältigen muss. Das können wir uns aufgrund der angespannten Finanzlage auch nicht mehr leisten.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Nachträge 1 bis 8 im Gewerk HLS Arbeiten in Höhe von 177.324,13 € brutto. Der Gemeinderat nimmt die abschließenden Kosten der Sanierung der Feuerwehr von 3.200.000,00 € brutto zur Kenntnis und beschließt die Deckung des Fehlbetrags zu abschließender Finanzierung aus der Rücklage. Abstimmung: mit 2 Gegenstimmen beschlossen.

2 – Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes westlich der S-Bahnlinie und nördlich der Taufkirchener Straße
Die Gemeinde Hohenbrunn beabsichtigt auf den Flächen westlich der S-Bahnlinie sowie nördlich der Taufkirchner Straße (B471) auf der südlichen Teilfläche die Bebauung mit einer Real- und Montessori-Schule, Turnhalle sowie einer Kindertagesstätte, auf der westlichen Flächen Sportflächen und im nördlichen Teilgebiet ein Wohngebiet. Unsere Fraktion sieht diesen Beschluss als richtungsweisend an. Vorab – und das haben wir immer gesagt – begrüßen wir sehr den Bau einer Realschule sowie auch der Montessorischule in unserer Gemeinde. Ebenso die Schaffung von Wohnraum.
Wir haben dem auch in den vergangenen Klausurtagungen des Gemeinderats zugestimmt. Wir haben aber auch immer gesagt, dass wir beim Schulbau nur die zwingend notwenigen Flächen einplanen sollte. Dass das Biotop unbedingt erhalten bleiben sollte UND, dass bei der Wohnbebauung sollten wir sehr behutsam über die angedachte Größenordnung diskutieren. Die heute im Plan eingezeichneten 40.000 qm würde bedeuten, dass wir von ca. 1.000 Neubürgern sprechen. Und dass dieses Wohngebiet ungefähr die 5-fache Größe zu dem neu geplanten Wohngebiet an der Putzbrunner Straße in Hohenbrunn darstellt. Schon die damalige Diskussion hat den Gemeinderat an seine Grenzen gebracht. Daraus sollten wir für dieses Areal lernen. Und wir sollten bei dieser Diskussion immer vor Augen haben, dass all unsere Überlegungen eine verträgliche, geordnete und überlegtes Ortswachstum zur Folge haben sollten!
Daher ist es ungemein wichtig, dass die BürgerInnen sehr zeitnah in die Überlegungen einbezogen werden. Und hier nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden, sondern man den gestern verabschiedeten Flächennutzungsplan als Diskussionsgrundalge ansieht.
Mit unserer Diskussion gestern haben wir erreicht, dass wir im Ergebnis lediglich den Planungsumgriff verabschiedet haben und keinerlei Flächenvorgaben definiert haben. Somit also eine freiere Diskussion für den Flächennutzungs- und späteren Bebauungsplan möglich ist. Nun sollen die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Gutachten (Biotop, Verkehr, etc.) in die Diskussion mit den Bürgern einfließen, die noch im Juli stattfinden sollen.

Beschluss: Einstimmig wurde der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zugestimmt. Die Formulierung wurde dahingehend geändert, dass der Lageplan angepasst wird (Planungsumgriff ohne Flächenvorgaben!).

3 – Änderung der Abstandsflächensatzungen
Erst im Januar beschlossen, ab Februar gültig, und nun wurde bereits eine Änderung der beschlossenen Satzungen notwendig. Grund sind die veränderten Maßstäbe. Die Intention ist, dass die bestehende Vorgehensweise zur Berechnung der Abstandsflächen beibehalten werden soll. Mit dem Beschluss aus Januar 2021 war dies nicht der Fall.
Der Gemeinderat stimmte daher einstimmig der Änderung der Satzungen zu.

4 – Akteneinsichtsrecht für den Gemeinderat: Änderung der Geschäftsordnung
In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats vom 12.05.2020 wurden vom Gemeinderat der Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung mehrheitlich beschlossen. Der Bürgermeister hatte diesen Beschluss beanstandet und am 25.05.2020 der Rechtsaufsicht vorgelegt. In der Folge wurde von einem ehemaligen Mitglied des Gemeinderates ein Petitionsverfahren zur Rechtsauffassung der Rechtsaufsicht betrieben, dieses wurde vom Landtag erfolgreich beschieden. Wenn man einige Jahre zurückblickt, wundert uns das nicht, sondern bestätigt uns. Denn bereits 2014 hatten wir genau das Gleiche beantragt. Damals fühlten wir uns schon sehr darin bestärkt, denn das Innenministerium hatte schon damals die gleiche Meinung zum Akteneinsichtsrecht für Gemeinderat vertreten. Nun haben wir dies dank des Beschlusses aufgrund der Petition auch schriftlich bestätigt bekommen.

Es stand folgender Beschlussantrag zur Abstimmung:
Die Gemeinderatsmitglieder erhalten zur Wahrnehmung ihres Amtes und zur Überwachung der Gemeindeverwaltung das Recht auf Akteneinsicht, sofern Gründe der Geheimhaltung nicht entgegenstehen.
Aus unserer Sicht möchten wir mit diesem Antrag eine Basis schaffen, unsere Tätigkeit als Gemeinderat ordentlich ausführen zu können. Warum die Verwaltung diesem Beschlussvorschlag erneut so misstrauisch gegenüber steht und erneut eine andere Formulierung haben möchte, die nicht der Formulierung der Bayer. Gemeindeordnung entspricht, verstehen wir nicht. Daher haben wir in der Sitzung weiterhin unserem Antrag aufrechterhalten. Die Ausführungen zu Angst und Misstrauen der Verwaltung, sollte der Antrag so beschlossen werden, führen bei uns zu Unverständnis. Hier wurde eine sehr schlechte, emotionale Stimmung erzeugt. Unserer Empfehlung , dass man die Intention des Antrags auch positiv hätte transportieren können, folgte der Bürgermeister nicht. Sehr merkwürdig waren auch die Bemerkungen, dass er dass er die Weisung des Landtags als kritisch ansieht, aber doch nicht so weit gehen würde, gegen den eigenen Gemeinderat zu klagen, um einen Beschluss noch abzuwenden.
Der Original-Antrag fand – nach kontroverser und emotionaler Diskussion – leider keine Mehrheit. Daher wurde ein alternativer Antrag formuliert:
Die Gemeinderatsmitglieder erhalten zur Wahrnehmung ihres Amtes das Recht auf Akteneinsicht, sofern Gründe der Geheimhaltung nicht entgegenstehen.
Im Ergebnis wurde der angepasste Antrag mehrheitlich verabschiedet.

5 – Anfragen und Verschiedenes
Nach fast 20 Jahren Gemeinderatstätigkeit hat Franz Braun sein Mandat niedergelegt. Sowohl berufliche als auch private Gründen machten es ihm nicht mehr möglich sich im Gemeinderat so einzubringen, wie er das selbst für sich notwendig halte. Dennoch hat er versichert, dass er unserer Fraktion weiterhin mit seiner erfahrung und seiner Sachkompetenz in Energie- und Umweltfragen zur Verfügung stehen wird. Selbstverständlich respektieren wir seine Entscheidung, danken ihm für sein Engagement und wünschen ihm alles Gute.






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