Schwerpunkte der Sitzung waren der Grundsatzbeschluss über die Anwendung der sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN), die Diskussion über die Perspektive für den künftigen Betrieb des Waldhorts Outback. Aus Zeitmangel kam der Geiemnderat leider nur bis zum Punkt 4, die anderen – wichtigen und zeitkritischen Punkte – wurden vertagt auf die nächste Sitzung.

Folgende Punkte standen auf der Tagesordnung, wir berichten ausführlich zu den fett markierten Themen.

1 Bericht des Bürgermeisters

2 Grundsatzbeschluss: Anwendung SoBoN

3 Kinderbetreuung in der Gemeinde Hohenbrunn

4 Perspektive für den künftigen Betrieb des Waldhorts Outback

5 Unterstützung einer neuen Großtagespflege in Hohenbrunn

6 Wiedereröffnung des Hallenbads in Riemerling

7 Errichtung einer Spielwiese Ecke Erika- / Geranienstraße

8 Anfragen und Sonstiges

1 Bericht des Bürgermeisters

Am 12.3. wurde der Neubau des Stephanihauses für die Bereiche des Rathauses übergeben. Ebenfalls im März fand die erste Sitzung der Fahrrad-Arbeitsgruppe statt. Die Informationsfreiheitssatzung wird in der April-Sitzung auf die Tagesordnung genommen. Für die anstehenden Planungen zur Realschule und der Wohnbebauung sollen baldmöglichst die Bürger beteiligt werden.

2 Grundsatzbeschluss: Anwendung SoBoN

Im März 2017 hat der Gemeinderat aufgrund eines Gemeinschaftsantrags von unserer Fraktion, den Grünen und der SPD beschlossen, dass im Rahmen künftiger Wohnbaulandausweisungen, soweit möglich und rechtlich zulässig, Ziel der sozialen Bodennutzung zur Anwendung bringen. In dieser Sitzung vor 4 Jahren erhielt die Verwaltung den konkreten Auftrag eine Richtlinie für die Anwendung von SoBoN zu erarbeiten. Damals hieß es, dafür brauche man 12 Monaten. Nun, 4 Jahre später, liegt dem Gremium ein Entwurf für eine Leitlinie vor. Man beachte, eine Leitlinie ist eine Empfehlung, hat reinen Empfehlungscharakter. Eine Richtlinie fordert normativ, hat also einen verbindlichen Charakter. RA Sommer, wie auch der Bürgermeister, führten hier sehr eindeutig aus, dass es keinen Unterschied zwischen einer Leitlinie und einer Richtlinie gibt. Daher kann folgender Entwurf auch als Richtlinie gesehen werden. Sehr erfreulich, wie schnell hier eine Einigung gefunden werden konnte.

Darüber hinaus wurden nahezu alle Punkte des vorliegenden Entwurfs sehr intensiv diskutiert. Uns stellt sich die Frage, warum dieses Bedürfnis im Gremium bestand? Es drängt sich der Eindruck auf, dass das Vertrauen in den vorliegenden Entwurf nicht sonderlich gegeben ist. Ebenso scheint es unterschiedliche Vorstellungen für die Zielsetzung zu geben, wie weit ein Eigentümer einen Beitrag zu leisten hat bei der Schaffung von Wohnraum. Unser Kollege Peter Berger sprach dies sehr deutlich aus. Das Misstrauen im Gremium entstand insbesondere durch die schwierigen Diskussionen und Verhandlungen bei der Entwicklung des Areals an der Putzbrunner Straße.
Im Ergebnis einigten wir uns auf folgende Grundsätze:

  • SoBoN findet insbesondere Anwendung bei der Neuausweisung von Baugebieten
  • Planungsbegünstigt ist in der Regel der Eigentümer
  • Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen, die eine Wohnnutzung ermöglichen, soll ein Anteil von einem Drittel der für Wohnnutzung neu geschaffenen Geschossfläche mit dem Ziel verwendet werden, damit den Wohnbedarf von Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen zu decken
  • Der Planungsbegünstigte hat durch die Überplanung entstehenden Kosten der Planung zu übernehmen.

Alle weiteren Punkte stellen wir gerne zur Verfügung. Hier ist nun zuerst die Verwaltung gefordert, die gestrigen Änderungsbeschlüsse einzuarbeiten.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Verfahrensgrundsätze der Gemeinde Hohenbrunn zur sozialgerechten Bodennutzung („Planungsleitlinie SoBoN“) zur Verwirklichung der städtebaulichen Ziele der Gemeinde als verbindliche Richtlinie. Damit hat die Verwaltung einen klaren Auftrag.

Die „Planungsrichtlinie SoBoN“ ist ab sofort für alle Bauvorhaben im Gemeindegebiet anzuwenden, die in den Anwendungsbereich der Leitlinie fallen.

Unser Fazit zu diesem Grundsatzbeschluss ist sehr eindeutig. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist ein sehr wichtiges Anliegen, als Gemeinde tragen wir eine hohe Verantwortung dafür auch Sorge zu tragen. Umso bedauerlicher wie wenig wertschätzend die Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt verlief.

3 Kinderbetreuung in der Gemeinde Hohenbrunn

Die Vorstellung war aufgrund der fortgeschrittenen Zeit leider nur in sehr gekürzter Form möglich. Wir sagen danke an Frau Langwieder, dass sie so lange gewartet hat. Gerne hätten wir gestern noch mehr zu ihrer Tätigkeit und ihren Vorstellungen erfahren. Wir hoffen, dies lässt sich im Lauf der Zeit nachholen.

4 Perspektive für den künftigen Betrieb des Waldhorts Outback

Gegründet im Jahr 2009 auf Initiative von Christoph Nobs, besteht der Waldhort bis zum heutigen Tag. Er liegt am Waldrand an der Grenze zu Putzbrunn und betreut heute 44 Kinder.

Herr Kleiber, der Leiter der Einrichtung stellte sehr eindrücklich und anschaulich das pädagogische Konzept des Waldhortes vor. Sein Hauptansatz ist, dass alles rund um die Schule, wie z.B. wie Hausaufgaben, unter Betreuung im Waldhort erledigt wird. Nach dem Hort ist für den Rest des Tages ein unbelastetes Familienleben möglich, die Familien werden effektiv entlastet. Der Waldhort wird in unserer Gemeinde so begeistert angenommen, dass es weniger Plätze gibt als Bedarf besteht. Die gestrige Frage lautete daher, wie sieht die Perspektive für den künftigen Betrieb aus?

Herr Kleiber legte hier tolle Ideen vor, nicht nur Kinder im Grundschulalter, sondern darüberhinaus zu betreuen. Bis hin das pädagogische Angebot auch für Senioren auszuweiten.

Leider war keine Zeit mehr für eine Diskussion, aber wir freuen uns sehr, dass in unserer Gemeinde ein so engagierter Einrichtungsleiter mit so vielseitigen Ideen tätig ist und hoffen sehr, dass der Waldhort weiterhin so aktiv geführt wird!

Um 22.40 Uhr wurde die Sitzung dann beendet, obwohl die nicht behandelten Tagesordnungspunkte aus unserer Sicht zeitkritisch waren und einer schnellen Entscheidung bedurft hätten. Hier bedarf es einer deutlich besseren Sitzungsvorbereitung und -leitung. Die Punkte werden in der kommenden Sitzung im April wieder auf die Tagesordnung gesetzt.

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