SWM – Fernwärmeversorgung im Ortsgebiet
Fernwärme – umweltfreundlich, CO2-neutral und direkt unter uns. Eine der Top-Maßnahmen, um unsere Gemeinde bis 2035 klimaneutral aufzustellen. Erst recht, wenn die Wärme aus Geothermie kommt. Die Versorgung verschiedener gemeindlicher Liegenschaften und Teile der Gewerbegebiete scheint jetzt schon realistisch zu sein. Klimaschutz muss man sich aber leisten können, das war nach der Vorstellung der SWM gestern deutlich erkennbar. Die Erschließungskosten sind hoch, aber je mehr Haushalte sich anschließen lassen, desto höher sind die Skaleneffekte und die Preise sinken. Deshalb wurde gestern die Erarbeitung eines Konzepts für den Ausbau des Fernwärmenetzes in unserem gesamten Gemeindegebiet inkl. diverser Fördermöglichkeiten beschlossen. Ein sehr erfreuliche Entwicklung, um Klimaschutz in unserer Gemeinde aktiv voranzutreiben.
Gebührenrückerstattung
Der Freistaat hat mittlerweile über die Höhe der Zuschüsse entschieden für Familien, deren Kinder die Betreuungseinrichtungen nicht in Anspruch genommen haben. Diese Zuschüsse setzen eine Beteiligung der Sachaufwandsträger, also der Kommunen, voraus. Die Verwaltung hat dazu einen Vorschlag ausgearbeitet, der sehr fair im Sinne der Familien ist. Er setzt dort an, wo die staatliche Erstattung der Beiträge ausfällt. So entlasten wir die Eltern deutlich. Der Gemeinde entsteht dadurch ein Defizit von knapp 100 T EUR. Der Gemeinderat war sich hier einig: Es ist ein wichtiges und wertvolles Signal an die Eltern in dieser schwierigen Zeit. Daher wurde dieser Punkt auch einstimmig verabschiedet.
Satzung zur Regelung von Einfriedungen
Diese Satzung stand nun das zweite Mal auf der Tagesordnung. Und wieder haben wir sie durch einen Mehrheitsbeschluss an den Bauausschuss zur nochmaligen Überarbeitung zurückdelegiert. Was heißt Einfriedung? Damit bezeichnet man die Eingrenzung eines Geländes / Grundstücks, bspw. durch einen Zaun. Mittels einer Satzungen schreibt die Gemeinde (über das Baurecht hinaus) vor, wie Einfriedungen aussehen dürfen. Die Vorgaben sollten wohl überlegt sein, prägen Einfriedungen doch maßgeblich unser Orts- und Straßenbild. Aus unserer Sicht war der vorliegende Entwurf in einigen Eckpunkten noch nicht zustimmungsreif. Wir treten daher weiter dafür ein, dass wir Vorgaben für Einfriedungen definieren, die unser grünes Ortsbild wahren und ein großes Maß an Offenheit und Durchlässigkeit ermöglichen.
Satzung zu Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen
Wir haben über dieses Thema bereits aus der letzten Sitzung berichtet. Damals haben wir diesem Erlass nicht zugestimmt. Wir sehen darin eine Ungerechtigkeit in der Behandlung der Bewohner der alten Luitpoldsiedlung. Für diesen Bereich wird ein neuer Bebauungsplan aufgestellt, der ein höheres Baurecht ermöglicht. Dafür hat die Gemeinde Ausgleichsflächen geschaffen. Hätte man hier einen Naturausgleich vorgenommen, müssten die betroffenen Anwohner künftig keine Kostenerstattung leisten. Die Kostenerstattung soll ab jetzt auch auf künftige Bebauungspläne angewendet werden. Hier ist es aber so, dass sich die Grundstückseigentümer darauf vor der Wahrnehmung ihres Baurechts darauf einstellen können. Im Falle der Anwohner der alten Luitpoldsiedlung meint das Landratsamt, die Anwohner seien ausreichend über die Folgen des neuen Bebauungsplans informiert worden. Wir sehen das nicht so! Daher haben wir gestern im Rahmen des Beschlusses gefordert, dass die Anwohner ausführlich zu dem Bebauungsplan und den Folgen informiert werden. Ein Kompromiss, dem wir zähneknirschend zugestimmt haben.
Beanstandung der Beschlüsse zum Erlass der Geschäftsordnung
„Die Gemeinderatsmitglieder erhalten zur Wahrnehmung ihres Amtes und zur Überwachung der Gemeindeverwaltung das Recht auf Akteneinsicht, sofern Gründe der Geheimhaltung nicht entgegenstehen“. Diesen Passus wollten wir in der konstituierenden Sitzung im Mai diesen Jahres in die Geschäftsordnung aufnehmen lassen. Bereits 2014 war das unser Ziel. Und auch dieses Mal setzte der Bürgermeister alle Hebel in Bewegung dies zu verhindern. Leider erfolgreich. Ein Antrag zur Geschäftsordnung seitens der SPD verhinderte eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Der Bürgermeister als Sitzungsleiter konnte seine Argumente ausführlich vorbringen, warum er uns Gemeinderäten ein solches Akteneinsichtsrecht nicht zugestehen möchte. Er stütze seine Aussagen auf der Stellungnahme des Landratsamtes. Wobei diese ein allumfassendes Akteneinsichtsrecht für die Gemeinderäte geprüft hatte. Dies haben wir nie gefordert. Mit diesem Dreh konnte also erneut ein in vielen anderen Gemeinden in Bayern bereits übliches Recht auf Akteneinsicht verhindert werden. Warum nicht alle Mitglieder des Gemeinderates dafür eingetreten sind, dass unser Recht auf Akteneinsicht nicht beschnitten wird, ist uns nicht nachvollziehbar. Wir sind die politischen Vertreter der Bürger unserer Gemeinde. Dieser Verantwortung müssen wir gerecht werden können.
Einführung eines kommunalen Geschenkegutscheins
In Krisenzeiten ist jeder Beitrag willkommen, der dem lokalen Handel und Gewerbe hilft. Wir begrüßen diese Initiative ausdrücklich und sehen Sie als Chance, im Gemeinderat gemeinsam etwas umzusetzen. Damit am Ende auch wirklich ein greifbares Ergebnis steht, sollten noch einige Punkte beachtet werden: Ein sauberer Prozess in der Verwaltung, enge Zusammenarbeit mit dem Gewerbeverband und aktive Werbung für dieses gemeinsame Konzept. Das wurde vom Bürgermeister zugesichert, daher wurde dieser Antrag auch einstimmig angenommen
Erstellung eines Medienkonzeptes für die Schulen
Bildung ist eine der wichtigsten Aufgaben unserer Gesellschaft. Auf politischer Ebene können wir dies unterstützen. Daher stellten wir folgenden Antrag: Die Gemeinde als Sachaufwandsträger der Grundschule Hohenbrunn unterstützt die Schulleitung ein Medienkonzept für die beiden Grundschulen bis zum 30.09.2020 zu erstellen als Voraussetzung für den Erhalt von Fördergeldern für die digitale Ausstattung der Schulen. Das Konzept soll dem Gemeinderat vorgestellt werden. Am Donnerstag fand passend zu unserem Antrag der Schul-Digitalisierungsgipfel in München statt. Eindeutiger Tenor: Die Digitalisierung von Schule und Unterricht muss extrem beschleunigt werden. In diesem Sinne und mit diesem Ziel ist auch unser Antrag zu sehen: Die Verbesserung der Rahmenbedingung für das digitale Lernen voranzubringen. Digitales Lernen zuhause ist ein Begriff, der in den letzten Wochen Einzug in unser Leben fand. Es kann durchaus sein, dass die Infektionszahlen eine Rückkehr zum Regelbetrieb im September nicht oder nur eingeschränkt erlauben. Umso wichtiger ist es nun schnell zu handeln. Kommune und Schulfamilie müssen sich intensiv mit dem Thema digitale Bildung auseinandersetzen. Ein Prozess, der zusammen gestaltet werden muss. Bund und Freistaat haben Förderprogramme von knapp einer Mrd. EUR bereitgestellt. Voraussetzung, um auf diese Mittel zugreifen zu können, ist ein IT-Ausstattungsplan. Er sollte auf einem schulbezogenen Medienkonzept basieren, das die inhaltlichen und medienpädagogischen Ziele beschreibt. Dieses Konzept wird von der Schule entwickelt und vom Sachaufwandsträger, also der Gemeinde, eingereicht. Wir sollten daher die Krise als Chance sehen im Rahmen unserer Möglichkeiten das bestmögliche beizutragen, um den Kindern in unserer Gemeinde und den beiden Schulhäusern digitales Lernen zu ermöglichen. Immerhin zählt die Grundschule mit über 300 Kindern zur größten Einrichtung in unserer Gemeinde. Das Gremium sah nach Diskussion Schwierigkeiten in der Zuständigkeit für das Erstellen des Medienkonzepts. Wir haben uns daher darauf geeinigt, dass der Gemeinderat Einsicht nehmen kann in das von der Schule momentan in Erarbeitung befindliche Medienkonzept. Wir hoffen sehr, dass die Diskussion gestern nochmal die Wichtigkeit eines schnellen und kooperativen Handelns aufgezeigt hat!