Bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit durch Lärmemissionen und Fehler im Genehmigungsverfahren seitens des Landratsamts: Wegen dieser Punkte kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Abgrabungsgenehmigung gegen das Rücksichtnahmegebot verstößt, und hat deshalb einen Baustopp verfügt. Das berichtet der Münchner Merkur in seiner aktuellen Ausgabe. Insbesondere wurde gerügt, dass der Parallelbetrieb von Abbau und Verfüllung und die damit verbundene Erhöhung der LKW-Fahrten nicht berücksichtigt worden sei. Zumindest eine Klage hat damit schon Erfolg.

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