Durch das Aufstellen und Ändern von Bebauungsplänen wird neues Baurecht geschaffen, was einen Eingriff in die Natur oder das Landschaftsbild darstellt. Um für diese Eingriffe einen ökologischen Ausgleich zu schaffen, sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchzuführen. Bei Neuaufstellungen von Bebauungsplänen wurde die Kostentragung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bisher durch städtebauliche Verträge oder Durchführungsverträge geregelt. Die Verwaltung stellte jetzt den Antrag auf Neuerlass einer Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen. Durch eine Kostenerstattungssatzung sind städtebauliche Verträge vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans nicht mehr zwingend erforderlich. Wichtig vor allem: Der Geltungsbereich dieser Kostenerstattungssatzung würde sich auch auf den Innenbereich der Gemeinde erstrecken und damit hier zu automatischem Belastungen für die Eigentümer bzw. Einnahmen für die Gemeinde führen.
Unsere Fraktion vertritt die Meinung, dass der Erlass einer Satzung nicht notwendig ist, das bisherige Verfahren, bei Neuaufstellungen oder Änderungen von Bebauungsplänen einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, sollte beibehalten werden. Ein für alle Beteiligten planbares und transparentes Verfahren. Im Gegensatz dazu der vorliegende Vorschlag der Verwaltung. Hätte das Gremium dem Erlass dieser Kostenerstattung zugestimmt, wäre dies aus unserer Sicht eine Ungleichbehandlung der Bürger.
So wurde in jüngster Vergangenheit bspw. mit der Änderung des Bebauungsplanes der alten Luitpoldsiedlung ein erhöhtes Baurecht geschaffen, die Gemeinde musste dafür Ausgleichsflächen schaffen und möchte diese Kosten auf die Bürger der Luitpoldsiedlung umlegen. Darüber hätten die Bürger*innen jedoch schon im Vorfeld (!) der Änderung des Bebauungsplans informiert werden müssen. Dies ist nicht der Fall. Auch eine zinslose Stundung, bis der Eigentümer Baurecht ausübt, halten wir nicht für sinnvoll. Der Verwaltungsaufwand dafür ist überproportional groß.
Die Diskussion zeigte sehr schnell, dass ein Neuerlass einer solchen Satzung keine Mehrheit finden würde, mit 7:13 wurde dieser Beschlussvorschlag dann auch abgelehnt.