Die inhaltlichen Schwerpunkte der Sitzung war der Grundsatzbeschluss zur Ausweisung von Flächen für die Windenergie und die Änderung des Geltungsbereichs Flächennutzungsplan Friedrich-Hofmann-Str. 2-4.

In diesem Protokoll berichten wir über folgende Punkte:

Bericht des Bürgermeisters

    • Ausschreibung für die Verpflegung in den gemeindlichen Einrichtungen ist fertig, 1. März werden die Gewinner festgestellt
    • Es fand ein 1. Treffen der ARGE Wärmenetz im Landratsamt statt
    • Am 1.1. wurde das Schwimmbad eröffnet, am 4.3. ist offizielle Eröffnungsfeier für den Sportcampus,  anschließend Tag der offenen Tür mit TSV
    • Bis 15.3. kann man Vorschläge für die Ehrung der Ehrenamtlichen einreichen

8. Änderung des Flächennutzungsplanes Friedrich-Hofmann-Straße 2-4; Änderung des Geltungsbereichs
Mit dem Ziel der städtebauliche Neuordnung des Gebietes wurde bereits 2013  für  das  „Sondergebiet Altenheim“  rund  um  die  Friedrich-Hofmann-Straße eine Änderung des Flächennutzungsplanes und der Erlass eines Bebauungsplanes beschlossen. In  der  Gemeinderatssitzung im Juni 2022 wurde  der Geltungsbereich  für das Bebauungsplanverfahren dahingehend abgeändert, dass der südliche Bereich der  Friedrich-Hofmann-Straße  ausgenommen wurde und der nördliche Teil nun umgewidmet wurde in „Soziale Nutzung“. Hierfür wurde formal nun die 8. Änderung des Flächennutzungsplans einstimmig beschlossen.

Grundsatzbeschluss zur Ausweisung von Flächen für Windenergie
Im September 2022 hat der Umwelt-und  Klimaschutzausschuss beschlossen, dass Projektvorschläge unteranderem zur Prüfung und Entwicklung von Windkraftstandorten erarbeitet werden.
Das Wind-an-Land-Gesetz  der Bundesregierung hat zum Ziel 2 % der Bundesfläche für die Windenergie nutzbar  zu  machen. Der bayr. Zielwert liegt bei 1,8  %  der  Landesfläche. Jetzt hat der Planungsverband übernommen und entsprechend den Windkarten geeignete Flächen definiert. Hohenbrunn bringt sich nun in das Verfahren ein und weist in den geeigneten Gebieten eine eigene Vorzugsfläche aus, die im Einklang mit einer möglichen weiteren Ortsentwicklung steht. Auf der so definierten Fläche von 1,7 km² (Eigentümer: Staatsforsten/HBR und privat) könnten dann bis zu 6 Windkraftanlagen entstehen. Im Umwelt- und Klimaausschuss wird derzeit ein Energienutzungsplan erstellt, der dann die Grundlage für weitere Entscheidungen sein wird, bspw. welcher Mix in der Energieerzeugung für Hohenbrunn möglich und sinnvoll ist. Dies wurde einstimmig beschlossen. Wichtig ist uns, dass bei der Realisierung eine frühzeitige Einbindung der Bürger erfolgt und auch Bürgerbeteiligung möglich gemacht wird.

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren (Kostensatzung)
Die Satzung wurde zuletzt 2010 angepasst. Die Kostensätze für Einsätze wurden nun den aktuellen Kostensituationen angepasst und sind in Folge auch oft gesunken. In der  bisherigen Satzung sind für Einsätze und andere  Leistungen  der Feuerwehr einige Punkte nicht berücksichtigt, insbesondere Falschalarme durch Brandmeldeanlagen und Einsätze zur Insektenbeseitigung. Das wurde jetzt nachgeholt.

Als Pauschalen wurden beschlossen:

  • Falschalarme bei automatischen Brandmeldeanlagen ab dem zweiten Fehlalarm in einem Kalenderjahr, sofern die Brandmeldeanlage ordnungsgemäß gewartet wurde: 600,00 €
  • Falschalarme die mutwillig, vorsätzlich oder grob fahrlässig ausgelöst wurden: 600,00€
  • Insektenbeseitigung: 50,00€

Anfragen / Sonstiges
Pauline Miller:

    • Der Bauwagen in Riemerling West, der vom Kreisjugendring betrieben wird, erscheint oft geschlossen. Die Nachfrage ergab, dass die nicht der Fall ist. Die Öffnungszeiten stehen im Gemeindeblatt, werden in Instagram veröffentlicht und sind auch als Aushang am Hohenbrunner Jugendtreff einsehbar.
    • In der Hohenbrunner Straße wurden Halteverbotsschilder aufgestellt und bestehende versetzt. Uns wäre ein vorab-Information der Bürger wichtig gewesen. Der  Bürgermeister sieht das als nicht sinnhaft an, da es sich um eine Verkehrssicherungsmassnahme handelt. Man könnte auch nicht bei jedes Mal, wenn ein Verkehrsschild aufgestellt oder versetzt werde, die Bürger informieren. Der Vorschlag von Manfred Haucke wenigstens eine Information auf die Website zu stellen, wird vom Bürgermeister in Prüfung gegeben.

Manfred Haucke:

    • Wann wird der Haushalt 2023 öffentlich ins Netz gestellt? Laut Dr. Straßmair erfolgt dies sehr zeitnah, da nun die Genehmigung des Landratsamtes vorliegt

Andreas Schlick:

    • Wer ist bei der ARGE Wärmenetz dabei? Ottobrunn, Grasbrunn, Neubiberg, Brunnthal, HöSi. Ein erstes Treffen fand statt. Thema: Was kann eine ARGE bewirken. Bspw. einen gemeinsam Ansprechpartner für den Ausbau von Fernwärmenetzen zu benennen.  Und was über eine ARGE nicht möglich ist, wie bspw. der Beschluss gemeinsamer Aktivitäten.

Sitzungsende 20.50 Uhr

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