Nachdem das Verwaltungsgericht im Juni einen vorläufigen Baustop verfügt hatte, wurde vom Landratsamt im Juli 2023 eine geänderte Abgrabungsgenehmigung erteilt. Diesmal mit geringfügig strengeren Auflagen (Lärmgrenzwert von 59 db (A) am Grundstück der Kläger, Beschränkung auf max. 36 Fuhren pro Tag – jeweils 36 Hin- und 36 Rückfahrten). Ab diesem zeitpunkt ruhte der Betrieb. Letzte Woche wurde nun die Klage einer Anwohnerfamilie abgewiesen (leider unanfechtbar). Die nun vorliegenden Lärmgutachten würden bestätigen, dass die geforderten Grenzwerte der geänderten Genehmigung einzuhalten sind.
Zwei weitere Anwohnerklagen sowie die Klage vom BUND sind dagegen noch nicht entschieden. Derzeit wird auch von der Gemeinde Hohenbrunn zusammen mit dem BUND eine weitere Petition geprüft.
Der Unternehmer hat mittlerweile seine Aktivitäten wieder aufgenommen, wenn auch in reduzierter Form. Die Lkw fahren im Schrittempo, so dass die Lärmrichtwerte eingehalten werden. Nach Auskunft der Anwohner erfolgt jedoch keine Kiesentnahme, es kommen lediglich Laster mit Material (Abraum? Aushub?) an, das dann in der Grube gelagert wird.