Am 8. März sind Gemeinderatswahlen in Bayern, auch in Hohenbrunn. Wir haben bei unseren Gesprächen in den letzten Wochen festgestellt, dass bei ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern oft Unklarheit besteht, ob sie hier wählen dürfen oder nicht.
Sie dürfen wählen…
- wenn Sie über 18 Jahre alt sind und aus einem EU-Land kommen, also Staatsbürgerschaft eines EU-Landes haben
- wenn Sie seit mindestens zwei Monaten mit Hauptwohnsitz bzw. Lebensschwerpunkt in der betreffenden Gemeinde oder im Landkreis gemeldet sind.
Wenn das der Fall ist, sollten Sie spätestens 3 Wochen vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung von der Gemeinde erhalten. Sollte das nicht passieren, gehen Sie auf die Gemeinde und beantragen die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Nutzen Sie die Möglichkeit – gerade auf Gemeindeebene kann man noch viel bewirken!

